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Brillenvermerk im Führerschein - Wie sieht das aus?

BeitragVerfasst: 02.10.2013 14:22
von Brilli
Liebe Community,

erkennt man es eigentlich in den neueren Führerscheinen, wenn jemand eine Brille beim Fahren tragen sollte? In meinem steht nämlich nichts drin, soweit ich weiß (anfangs hatte ich nur auf dem linken Auge 0,75 Dioptrien)... War der Wert eventuell so gering, dass nichts eingetragen wurde? Mein Vater hat nämlich einen Brillenvermerk in seinem Führerschein.

Danke schonmal im Voraus für Eure Antworten! :D

BeitragVerfasst: 02.10.2013 15:23
von Nicole
Hast du den Sehtest für den Führerschein seinerzeit bestanden?
Dann gibt es keinen Vermerk im Führerschein.

BeitragVerfasst: 02.10.2013 15:45
von Brilli
Hallo Nicole,
danke für deine Antwort.
Das rechte Auge war normalsichtig und das linke fiel auf und ich wurde zum Augenarzt geschickt.

Wie sieht so ein Vermerk denn in neueren Führerscheinen aus, also rein optisch?

Gruß
Brilli

BeitragVerfasst: 02.10.2013 17:51
von Nicole
Da ist dann eine Schlüsselzahl eingetragen:
http://www.barnim.de/fileadmin/civserv/ ... schein.pdf

Was für eine Version von Führerschein hast du denn?

BeitragVerfasst: 04.10.2013 18:54
von Brilli
Hallo Nicole,
ah danke! :wink:

BeitragVerfasst: 05.12.2013 11:00
von baboki
Steht in einem Führerschein der Vermerk, das zum Führen eines KFZ Sehhilfen zu Tragen sind in Wort oder Schlüsselzahl)
und dies ist nicht mehr nötig Lasic, grauer Star op, sonstiges)
DARF man nicht einfach ohne Brille Auto fahren.
Dies muss durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen, und kann dann aus dem Führerschein ausgetragen werden.

Macht man dies und kommt in eine Routinekontrolle, war das bis vor einigen Jahren lediglich nicht erfüllen behördlicher Verordnungen und wurde mit 5-15 € "ermahnt"
Passiert dies heute wird das Fahrzeug Stillgelegt, noch vor Ort, die weiterfahrt untersagt. und es kann ein deutlich höheres Bussgeld geben, da das Fahren ohne Sehhilfe dem Fahren unter Alkoholeinfluss gleichgesetzt ist.

BeitragVerfasst: 05.12.2013 15:04
von Nicole
Und Träger von Orto-K-Linsen sollten deshalb die Bescheinigung darüber stets beim Führerschein haben.

Aber das war nicht die Frage, um die es ursprünglich ging. Das Thema "Sehhilfe" austragen hatten wir hier schon mehrmals an anderer Stelle.

BeitragVerfasst: 05.12.2013 17:14
von baboki
Nicole hat geschrieben:Und Träger von Orto-K-Linsen sollten deshalb die Bescheinigung darüber stets beim Führerschein haben.

Aber das war nicht die Frage, um die es ursprünglich ging. Das Thema "Sehhilfe" austragen hatten wir hier schon mehrmals an anderer Stelle.


Das wusste ich nicht deswegen habe ich es entsprechend ergänzt, die linsen werden ja oft von Optikern oder Kl Studios angepasst. Eine Bescheinigung des Studios reicht in diesem Fall oft nicht aus. Auch hier ist ein Gutachten erforderlich

BeitragVerfasst: 05.12.2013 17:21
von Nicole
Laut meinem Optiker reichte die Bescheinigung aus und ein Gutachten (worüber?) war nicht nötig.

Die Jahre danach war das dann wohl anders:
Rechtliche Lage

In Deutschland werden kurzsichtige Autofahrer, die ihre Hornhaut mit Ortho-K-Linsen korrigieren, noch nicht zum Straßenverkehr zugelassen. In der Schweiz dagegen dürfen Anwender von Nachtlinsen mit speziellen Bescheinigung des Korrekturerfolges am Straßenverkehr teilnehmen.


http://augenblog.wordpress.com/tag/strassenverkehr/

Und

Aktuelle wissenschaftliche Studien der WVAO zum Ortho-K-Tragen stellen zum einen "keinerlei nachteilige Veränderungen am Auge" und zum anderen "keine negativen Auswirkungen auf die Straßenverkehrstauglichkeit" fest.

http://www.wvao.org/index.jsp?path=/pag ... doc476.xml

Wird sich wohl jetzt wieder ändern. :roll:

BeitragVerfasst: 05.12.2013 17:38
von baboki
Nicole hat geschrieben:Laut meinem Optiker reichte die Bescheinigung aus und ein Gutachten (worüber?) war nicht nötig.


Wenn du normale Linsen trägst reicht ein Pass ,du bist Linsenträger . bei einer Kontrolle leuchtet der Polizist in deine Augen und sieht Ok trägt linsen. ( das ist zwar kein Beweis das die Sehleistung auch vorhanden ist. aber wie bei einer Brille wird dort zugunsten des Fahrers angenommen das Linse und Brille der erforderlichen Stärke entsprechen)

bei allen Formen der Korrektur die vor Ort nicht überprüfbar sind. Muss ein Gutachten dabei liegen.

Ein Zertifikat das man OrtoK Linsen hat könnte man sich besorgen, und selbst der Nachweis das man diese Linse trägt ist kein beweis das auch die Sehleistung ohne die Linsen zum führen eines KFZ reicht. Daher ist in solchen fällen ein Gutachten erforderlich.

BeitragVerfasst: 05.12.2013 17:53
von Nicole
Ich schrieb ja reichte - das war *überleg* im Jahre 2003 in den Anfängen der Ortho-K-Linsen. Also vor inzwischen 10 Jahren.

baboki hat geschrieben:bei allen Formen der Korrektur die vor Ort nicht überprüfbar sind. Muss ein Gutachten dabei liegen.

ist kein beweis das auch die Sehleistung ohne die Linsen zum führen eines KFZ reicht.


Mein Optiker hat einen Sehtest gemacht (wie für den Führerschein erforderlich) und gut war es.

Nach den neueren Untersuchungen sollte sich dann auch wieder etwas ändern.

Zumal ein Gutachten nichts darüber aussagt, ob die Sehleistung auch 6 oder 12 Monate nach dem Gutachten noch ausreichend ist.

Deutsche Bürokratie :roll:

Aber einen verpflichtenden Sehtest für Führerscheininhaber alle paar Jahre (wie TÜV für das Auto) gibt es nach wie vor nicht.
Oder verpflichtende Auffrischungen der Erste-Hilfe-Kurse.

BeitragVerfasst: 20.12.2013 22:50
von Lien1951
Ich habe den Vermerk bei mir auch drin das ich nur mit Sehhilfe fahren darf.