PS: Du kannst Dich für das Palmieren bzw. "Augenausruhen", so wie es in dem verlinkten Artikel beschrieben steht, sogar von Deiner Krankenkasse bezahlen lassen. Es trägt heute im Rahmen der "anerkannten" Schulmedizin
(und hierin in verallgemeinerter bzw. "zweckentfremdeter" Anwendung) lediglich andere Namen, als noch zu Bates' Zeiten. Vergleiche zum Beispiel
hier.
Du musst lediglich zu der aufrichtigen Überzeugung gelangen, dass
a) Deine Fehlsichtigkeit ursprünglich durch ein traumatisierendes singuläres Ereignis und/oder durch eine längerandauernde traumatisierende Phase in Deinem Leben verursacht ist und/oder eine psychosomatische und/oder neurotische Erkrankung darstellt, die mittels Aufarbeitung behoben werden kann und
b) Du es nicht aus eigener Kraft bzw. ohne professionelle psychotherapeutische Anleitung/Begleitung schaffst, den Wandlungs- bzw. Heilungsprozess zu durchleben und dann
c) Deine Überlegungen dem entsprechenden Arzt und der Krankenkasse ehrlich, glaubhaft, plausibel und nachvollziehbar so vermitteln, dass ersterer der Behandlung und letztere der Finanzierung zustimmt.
Wenn Du über die Fehlsichtigkeit hinaus noch in anderer Hinsicht unter psychosomatischen und/oder neurotischen Störungen bzw. Traumatisierungen leidest, ist die Einbeziehung bzw. Voranstellung der Fehlsichtigkeit als (primär) zu behandelndes Leidenssymptom natürlich optional.